Rauchmelder

Esperstedt

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Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder in Esperstedt bei Querfurt

Feuerwehren aus ganz Deutschland fordern bereits seit Jahren eine flächendeckende Einführung der Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden. Die Hintergründe sprechen eine Sprache für sich! Jedes Jahr sterben rund 500 Menschen bei Wohnungs- und Hausbränden. Eine Hauptursache für die hohen Opferzahlen ist die Tatsache, dass der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist und die giftigen Rauchgase in vielen Fällen zu einem schnellen Tod führen.

Schützen auch Sie sich in Esperstedt bei Querfurt vor dieser großen Gefahr! Unsere drahtlosen vernetzten Rauchmelder lösen im Alarmfall nahezu gleichzeitig aus und gewährleisten somit eine zuverlässige Alarmierung aller Bewohner in Ihrem Gebäude.

Leistungen in Esperstedt

Unsere Leistungen im Überblick

Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt

Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt

Die Rauchmelderpflicht in Esperstedt bei Querfurt unterliegt der Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt nach Vorgaben der DIN 14676 und umfasst die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung in Wohngebäuden.

In Bestandsgebäuden gilt die Pflicht seit Juli 2015 mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2015. Bei Neu- und Umbauten gilt sie seit dem 17.12.2009 mit der Auflage, dass mindestens 1 Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren installiert sein muss, wenn dieser als Fluchtweg dient.

Wer muss Rauchmelder installieren?

Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?

In Mietwohnungen als auch in selbstgenutztem Wohnraum ist der Eigentümer hierfür zuständig.

Quelle: https://www.rauchmelder-lebensretter.de

Wichtige Kundeninformation

Wir weisen darauf hin, dass wir in Esperstedt bei Querfurt keine Außenstelle haben, sondern die gewünschten Services als mobiler Dienstleister zu unserem fairen Ortstarif offerieren. Neben eigenen Installateuren arbeiten wir in Ausnahmen auch mit regionalen Partnern zusammen, an die wir den Auftrag dann weiter vermitteln. Mit Zustandekommens des Auftrags handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Kunden und der Kooperationsfirma, die den Auftrag durchführt.

Kontakt

Zur unkomplizierten Kontaktaufnahme empfehlen wir die Nutzung des folgenden Formulars. Selbstverständlich werden all Ihre Daten vertraulich behandelt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Natürlich können Sie uns auch jederzeit per E-Mail (kontakt@flink24.de) oder telefonisch unter 01515 - 753 00 48 kontaktieren!

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