Rauchmelder

Groß Wüstenfelde

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Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder in Groß Wüstenfelde

Feuerwehren aus ganz Deutschland fordern bereits seit Jahren eine flächendeckende Einführung der Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden. Die Hintergründe sprechen eine Sprache für sich! Jedes Jahr sterben rund 500 Menschen bei Wohnungs- und Hausbränden. Eine Hauptursache für die hohen Opferzahlen ist die Tatsache, dass der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist und die giftigen Rauchgase in vielen Fällen zu einem schnellen Tod führen.

Schützen auch Sie sich in Groß Wüstenfelde vor dieser großen Gefahr! Unsere drahtlosen vernetzten Rauchmelder lösen im Alarmfall nahezu gleichzeitig aus und gewährleisten somit eine zuverlässige Alarmierung aller Bewohner in Ihrem Gebäude.

Leistungen in Groß Wüstenfelde

Unsere Leistungen im Überblick

Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Die Rauchmelderpflicht in Groß Wüstenfelde unterliegt der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern nach Vorgaben der DIN 14676 und umfasst die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung in Wohngebäuden.

In Bestandsgebäuden gilt die Pflicht seit 18.04.2006 mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2009. In Neubauten gilt sie seit 18.04.2006 mit der Auflage, dass mindestens 1 Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren installiert sein muss, wenn dieser als Fluchtweg dient.

Wer muss Rauchmelder installieren?

Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.

Entgegen in Mecklenburg-Vorpommern verbreiteten Ansichten ist die Pflicht zur Ausstattung aller Wohnungen mit Rauchmeldern für jene Wohnungen nicht entfallen, die bei Inkrafttreten der jetzigen Gesetzesfassung am 31.10.2015 noch nicht vorschriftsmäßig mit Rauchmeldern ausgestattet waren. Es ist mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung lediglich die frühere konkurrierende Zuständigkeit des Nutzers (Mieters, Pächters) der Wohnung entfallen.

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?

In Mietwohnungen ist der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) hierfür verantwortlich – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.

Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!

Im selbst genutzten Wohnraum ist selbstverständlich der Eigentümer für die Wartung verantwortlich.

Quelle: https://www.rauchmelder-lebensretter.de

Wichtige Kundeninformation

Wir weisen darauf hin, dass wir in Groß Wüstenfelde keine Außenstelle haben, sondern die gewünschten Services als mobiler Dienstleister zu unserem fairen Ortstarif offerieren. Neben eigenen Installateuren arbeiten wir in Ausnahmen auch mit regionalen Partnern zusammen, an die wir den Auftrag dann weiter vermitteln. Mit Zustandekommens des Auftrags handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Kunden und der Kooperationsfirma, die den Auftrag durchführt.

Kontakt

Zur unkomplizierten Kontaktaufnahme empfehlen wir die Nutzung des folgenden Formulars. Selbstverständlich werden all Ihre Daten vertraulich behandelt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Natürlich können Sie uns auch jederzeit per E-Mail (kontakt@flink24.de) oder telefonisch unter 01515 - 753 00 48 kontaktieren!

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