Rauchmelder retten Leben
Feuerwehren aus ganz Deutschland fordern bereits seit Jahren eine flächendeckende Einführung der Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden. Die Hintergründe sprechen eine Sprache für sich! Jedes Jahr sterben rund 500 Menschen bei Wohnungs- und Hausbränden. Eine Hauptursache für die hohen Opferzahlen ist die Tatsache, dass der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist und die giftigen Rauchgase in vielen Fällen zu einem schnellen Tod führen.
Schützen auch Sie sich in Großreuth hinter der Veste vor dieser großen Gefahr! Unsere drahtlosen vernetzten Rauchmelder lösen im Alarmfall nahezu gleichzeitig aus und gewährleisten somit eine zuverlässige Alarmierung aller Bewohner in Ihrem Gebäude.
Unsere Leistungen im Überblick
- Als zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14676 mit langjähriger Erfahrung helfen unsere Sicherheitsexperten schnell und zuverlässig bei allen Fragen zu Rauchwarnmeldern
- Die 24 Std.- Erreichbarkeit unserer Hotline garantiert Ihnen immer eine sofortige Hilfe mit den zuständigen Monteuren in Großreuth hinter der Veste
- Um eine sehr gute Qualität zu gewährleisten, beziehen wir unsere Rauchmelder, auf Wunsch auch VdS-zertifiziert, ausschließlich von renommierten Herstellern, wie zum Beispiel Abus
- Die Wartungen, Dokumentationen, sowie Sicht- und Funktionsprüfungen von Rauchmeldern gehört ebenfalls zu unseren langjährigen Kompetenzen
- Die fachgerechte Unterweisung von Mietern und Eigentümern des Gebäudes ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch
Rauchmelderpflicht in Bayern
Die Rauchmelderpflicht in Großreuth hinter der Veste unterliegt der bayrischen Landesbauordnung nach Vorgaben der DIN 14676 und umfasst die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung in Wohngebäuden.
In Bestandsgebäuden gilt die Pflicht seit 25.09.2012 mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2017. In Neubauten gilt sie seit 01.01.2013 mit der Auflage, dass mindestens 1 Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren installiert sein muss, wenn dieser zu einem Aufenthaltsraum führt.
Wer muss Rauchmelder installieren?
Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?
Ab 01.01.2019 ändert sich die Landesbauordnung wie folgt, so dass der Eigentümer die Wartung übernehmen kann:
Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Wichtige Kundeninformation
Wir weisen darauf hin, dass wir in Großreuth hinter der Veste keine Außenstelle haben, sondern die gewünschten Services als mobiler Dienstleister zu unserem fairen Ortstarif offerieren. Neben eigenen Installateuren arbeiten wir in Ausnahmen auch mit regionalen Partnern zusammen, an die wir den Auftrag dann weiter vermitteln. Mit Zustandekommens des Auftrags handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Kunden und der Kooperationsfirma, die den Auftrag durchführt.
Kontakt
Zur unkomplizierten Kontaktaufnahme empfehlen wir die Nutzung des folgenden Formulars. Selbstverständlich werden all Ihre Daten vertraulich behandelt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.Natürlich können Sie uns auch jederzeit per E-Mail (kontakt@flink24.de) oder telefonisch unter 01515 - 753 00 48 kontaktieren!