Rauchmelder retten Leben
Feuerwehren aus ganz Deutschland fordern bereits seit Jahren eine flächendeckende Einführung der Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden. Die Hintergründe sprechen eine Sprache für sich! Jedes Jahr sterben rund 500 Menschen bei Wohnungs- und Hausbränden. Eine Hauptursache für die hohen Opferzahlen ist die Tatsache, dass der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist und die giftigen Rauchgase in vielen Fällen zu einem schnellen Tod führen.
Schützen auch Sie sich in Krautheim (Jagst) vor dieser großen Gefahr! Unsere drahtlosen vernetzten Rauchmelder lösen im Alarmfall nahezu gleichzeitig aus und gewährleisten somit eine zuverlässige Alarmierung aller Bewohner in Ihrem Gebäude.
Unsere Leistungen im Überblick
- Als zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14676 mit langjähriger Erfahrung helfen unsere Sicherheitsexperten schnell und zuverlässig bei allen Fragen zu Rauchwarnmeldern
- Die 24 Std.- Erreichbarkeit unserer Hotline garantiert Ihnen immer eine sofortige Hilfe mit den zuständigen Monteuren in Krautheim
- Um eine sehr gute Qualität zu gewährleisten, beziehen wir unsere Rauchmelder, auf Wunsch auch VdS-zertifiziert, ausschließlich von renommierten Herstellern, wie zum Beispiel Abus
- Die Wartungen, Dokumentationen, sowie Sicht- und Funktionsprüfungen von Rauchmeldern gehört ebenfalls zu unseren langjährigen Kompetenzen
- Die fachgerechte Unterweisung von Mietern und Eigentümern des Gebäudes ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Die Rauchmelderpflicht in Krautheim (Jagst) unterliegt der Landesbauordnung von Baden-Württemberg nach Vorgaben der DIN 14676 und umfasst die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung in Wohngebäuden.
In Bestandsgebäuden gilt die Pflicht seit 11.06.2013 mit einer Übergangsfrist bis 01.01.2015. In Neubauten gilt sie seit 11.06.2013 mit der Auflage, dass mindestens 1 Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren installiert sein muss, wenn dieser als Fluchtweg dient.
Wer muss Rauchmelder installieren?
Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) ist hierfür verantwortlich.
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung (Betriebsbereitschaft):
In Mietwohnungen ist der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) hierfür verantwortlich – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
Im selbst genutzten Wohnraum ist selbstverständlich der Eigentümer für die Wartung verantwortlich.
Wichtige Kundeninformation
Wir weisen darauf hin, dass wir in Krautheim (Jagst) keine Außenstelle haben, sondern die gewünschten Services als mobiler Dienstleister zu unserem fairen Ortstarif offerieren. Neben eigenen Installateuren arbeiten wir in Ausnahmen auch mit regionalen Partnern zusammen, an die wir den Auftrag dann weiter vermitteln. Mit Zustandekommens des Auftrags handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Kunden und der Kooperationsfirma, die den Auftrag durchführt.
Kontakt
Zur unkomplizierten Kontaktaufnahme empfehlen wir die Nutzung des folgenden Formulars. Selbstverständlich werden all Ihre Daten vertraulich behandelt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.Natürlich können Sie uns auch jederzeit per E-Mail (kontakt@flink24.de) oder telefonisch unter 01515 - 753 00 48 kontaktieren!